beefbote
EVENTCATERING
AGB
1. Vertragsabschluss
Alle Angebote der Firma Beefbote sind verbindlich bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Mit der Bestellung stimmt der Kunde dem Angebot zu, welches die Firma Beefbote durch Leistungserbringung annimmt. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.
2. Geltungsbereich
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Beefbote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.
3. Datenschutz/ Datenspeicherung
Für den Umgang mit Kundendaten, insbesondere die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung, sind die besonderen Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13, 14 und 21 DSGVO hier einsehbar. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unserer Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
-
Preise
Gegenüber gewerblich tätigen Kunden bzw. Unternehmern sind alle Preise für Speisen zusätzlich 7 % MwSt , für Getränke und Service (z.B. Equipment, Lieferung, Personal usw.) zusätzlich 19 % MwSt. zu verstehen. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt-Satz.
-
Bestellung & Leistungsumfang
Die vom Kunden jeweils mitgeteilte Produktauswahl, Produktmenge sowie weitere vereinbarte Leistungen werden hiermit endgültig und damit vertraglich bindend vereinbart. Diese Vereinbarung bestimmt unseren Leistungsumfang und damit den Preis. Eine nachträgliche Änderung ändert unseren Leistungsumfang und den Preis. Eine solche Änderung ist nur dann möglich, wenn wir uns damit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen. Den Bedarf an Servicepersonal, zusätzlichem Equipment durch Dritte oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen bitten wir so frühzeitig als möglich aufzugeben.
-
Lieferung
Für die Lieferung erhebt die Firma Beefbote Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich die Firma Beefbote zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
-
Zahlung
Die Summe wird im Anschluss an die Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Kunde muss keinerlei Anzahlung leisten.
-
Stornierung, Nichtabholung & Unzustellbarkeit
9.1 Rücktritt / Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
9.2 Wird ein Vertrag vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder von einer der Vertragsparteien aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gekündigt oder anderweitig storniert, werden wir folgende Stornierungskosten berechnen um unseren Aufwand/Kosten zu decken:
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % der Vertragssumme
15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der Vertragssumme
10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme
Sämtliche Aufträge, die am selben Tag storniert werden, müssen wir mit 100 % der Kosten berechnen.
9.3 Die vorgenannten Stornierungskosten gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahl im jeweiligen Verhältnis zur zunächst angemeldeten Teilnehmerzahl.
9.4 Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.
9.5 Wird eine bestätigte Veranstaltung /ein gebuchtes Catering terminlich verschoben, erlauben wir uns, eine Umbuchungsgebühr bis zu einer Höhe von 10 % der Auftragssumme zu erheben. Dies dient der Kompensation des entstandenen Mehraufwandes sowie einem möglichen Umsatzausfall, wenn der freigehaltene Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
-
Bruch & Verlust
Mit Ausnahme der Speisen und Getränke erfolgt die Überlassung weiteren Equipments (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar) nur zeitweise. Soweit nicht durch unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht, trägt der Kunde ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Bruch und Schwund sind der LEKKEREI GmbH nach dem Neuwert zu ersetzen.
-
Austauschrecht
Die Firma Beefbote ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die im Angebot aufgeführten Produkte gegen gleichwertige auszutauschen, sofern die ursprünglichen Zutaten nicht verfügbar sind, die Ware mindestens gleichwertig ist, der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht und der Austausch zumutbar ist.
-
Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand München.
-
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.